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Was ist auf dem Friedhof erlaubt? 

27. November 2025 // 

Regionale Vorgaben in Rosenheim und Umgebung

Wer eine Grabstätte gestalten möchte, trifft nicht nur persönliche Entscheidungen – auch die Regeln der jeweiligen Friedhofsverwaltung spielen eine wichtige Rolle. Im Raum Rosenheim und ganz Oberbayern gibt es hierzu feste Vorgaben, die in den örtlichen Friedhofssatzungen festgelegt sind.

Für die städtischen Friedhöfe in Rosenheim gilt zum Beispiel: Größe, Material und Gestaltung des Grabmals müssen bestimmte Kriterien erfüllen. Vor der Aufstellung ist in der Regel eine Genehmigung der Friedhofsverwaltung notwendig. Diese prüft unter anderem, ob Maße, Einfassungen oder besondere Formen mit den Vorgaben übereinstimmen. Auch das verwendete Material muss zur Umgebung und zur Friedhofsanlage passen – so sind hochglanzpolierte Flächen in manchen Bereichen unerwünscht oder sogar unzulässig.

Wichtig: Diese Vorschriften sollen nicht Ihre Gestaltungsideen einschränken, sondern für ein stimmiges Gesamtbild und einen würdevollen Charakter der Anlage sorgen. Das betrifft auch Schriftarten, Symbole oder zusätzliche Elemente wie Grablaternen und Steinschalen.

Als erfahrener Steinmetzbetrieb beraten wir Sie gerne zu den regional gültigen Regeln und kümmern uns auch um die nötigen Genehmigungen. Damit Sie sicher sein können, dass Ihr persönlicher Gedenkstein nicht nur stilvoll gestaltet, sondern auch dauerhaft zulässig ist. Wenn Sie bei uns einen Grabstein bestellen, gehört diese Beratung von Anfang an dazu.