Grabgestaltung mit Augenmaß
Was in Ihrer Gemeinde erlaubt ist
Nicht nur in der Stadt Rosenheim, sondern auch in vielen umliegenden Gemeinden gelten individuelle Friedhofssatzungen. Diese können sich in Details unterscheiden: In der einen Gemeinde sind Einfassungen aus Naturstein ausdrücklich erlaubt, in einer anderen dürfen Gräber nur bepflanzt, aber nicht eingefasst werden.
Auch bei der Höhe und Breite eines Grabmals gibt es oft genaue Vorgaben, die sich auf die Genehmigungspflicht auswirken.
Was viele nicht wissen: Selbst das Aufbringen einer Inschrift oder das Nachbeschriften eines Familiengrabes muss in manchen Fällen bei der Verwaltung angemeldet werden. Selbstverständlich stehen wir Ihnen gern von Anfang an beratend zur Seite und unterstützen Sie bei der Abwicklung aller erforderlichen Schritte.
Ein weiterer Punkt, den man im Blick behalten sollte, sind Gebühren. In Gemeinden wie Aschau im Chiemgau wurden diese zuletzt erhöht – das kann Auswirkungen auf geplante Erweiterungen oder Umbauten haben. Je nach Gemeinde sind auch die zulässigen Grabstein-Materialien (z.B. Granit oder Marmor) eingeschränkt oder müssen manche Bedingungen erfüllen.
Unser Vorschlag: Sprechen Sie uns frühzeitig an. Gemeinsam finden wir eine Lösung, die Ihren Wünschen entspricht und den örtlichen Vorgaben gerecht wird – ganz gleich, ob Sie in Rosenheim, im Chiemgau oder einer anderen Region Oberbayerns zu Hause sind. Sie können sich auf unsere Erfahrung aus vielen Projekten in der Region verlassen.






